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Abschlußbemerkung (Zitat) nach meiner Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale Bayern: Grundsätzlich können wir hinweisen, dass ein korrekter Vertragsschluss im Internet grundsätzlich nur dann gegeben ist, wenn die Fernabsatznormen und die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und die Normen der Verordnung über die Informationspflichten nach dem Bürgerlichen Recht beachtet wurden. Dies sehen wir bei der Fa. Starlotto als nicht gegeben an. !!! Viele Grüße (Ich zahl auch weiterhin nicht) |
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